Information zur Altgeräteverordnung (ElektroG / WEEE)
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind gemäß der EU-Richtlinie 2012/19/EU (WEEE) und dem deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) getrennt zu sammeln und einer umweltgerechten Entsorgung zuzuführen.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass Altgeräte getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen sind.
Ihre Pflichten als Endnutzer:
- Altgeräte sind bei kommunalen Sammelstellen, Wertstoffhöfen oder bei dafür vorgesehenen Rücknahmestellen abzugeben.
- Batterien und Akkus, die nicht fest im Gerät verbaut sind, müssen vor der Entsorgung entnommen und separat entsorgt werden.
- Personenbezogene Daten auf Altgeräten sind eigenverantwortlich zu löschen.
Warum getrennte Entsorgung wichtig ist:
- Wertvolle Rohstoffe können recycelt und wiederverwendet werden.
- Umwelt- und Gesundheitsschäden durch Schadstoffe werden vermieden.
- Gesetzliche Vorgaben zum Umwelt- und Ressourcenschutz werden eingehalten.
Weitere Informationen finden Sie bei Ihrer örtlichen Entsorgungsstelle oder unter
www.ear-system.de